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Das ADU - Zeichen soll Aufmerksamkeit erwecken und Sinne schärfen!

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Hier entsteht die Seite "Vorstufe Amtshaftung".
Zur Vertiefung - Tabelle 1
     
     
     
Sehr geehrte Frau Geschäftsführerin S. Rosam, ich komme auf sattsam Bekanntes zurück, wende(te) mich zwischenzeitlich an OS
- natürlich vorher auch an den (gleichrangigen) Geschäftsführer, Herrn Müller, wie alsbald an unseren B...

Dabei wird im Mittelpunkt stehen:

Unter den Kundenummern 033A 365185 und wieder zurück 045A 074135 sind derart viel

Sachverhalte doppelt  oder / und im Original Bestandteil der Akten, dass sich entsprechend

meines Vorschlages bei Akteneinsicht Doppelungen als solche zu kennzeichnen und gleichzeitig

prüfen zu lassen, was mir zurückgegeben werden kann und vor allen Dingen muss, wie dazu

entfernt gehört.

Da mir immer wieder - auch in "Atmosphären", die dem beachtenswerten Ansatz - siehe eingangs -

bisher abträglich waren, noch nicht geglückt ist, den gespeicherten Daten  das Wichtigste

- verbindlich  - beizubringen, letztlich war die Rede davon , dass ich nur eine Weiterbildung erfasst

bekam, die aus der Zeit 1994/1995 stammt, möchte ich nochmals dazu beitragen, indem ich mich

doppelt

anbiete, einmal:

... dass dem Aufgezeigten und Aufzuzeigenden eindeutig abgeholfen wird

und zum Zweiten:

..., wie soll ich sonst bei Ihnen in "Brot und Lohn" kommen, als ein so genannter Entscheidungsträger!



Hier sind die persönlichen Angaben wie Name und Anschrift des Antragstellers einzutragen.
Bei Datum und Ort ist der aktuelle Tag der Antragstellung und der Wohnort des Antragstellers
anzugeben. Die Kundenummer sollte in jedem Fall angegeben werden, da dies zu der Form
eines solchen Antrages gehört und das Arbeitsamt bei der Suche der gespeicherten Daten
geholfen ist. Im Adressfeld ist die Anschrift des zuständigen Arbeitsamtes einzutragen.
zu 2.)
An dieser Stelle ist das Datum des Bescheides einzutragen, bei dem der Widerspruch
versäumt wurde oder sich herausgestellt hat, dass das Arbeitsamt von einem falschen
Sachverhalt ausgegangen ist bzw. das Recht falsch angewandt wurde. Dieser Bescheid kann
ein Bewilligungs-, Änderungs-, Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid sein.
zu 3.)
Hier ist die Begründung für den Antrag gemäß § 44 SGB X einzutragen. Sie müssen in der
Begründung nachweisen, was durch das Arbeitsamt nicht beachtet bzw. falsch gemacht
wurde. Gegebenfalls sollte die Begründung belegt werden.
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag gemäß § 44 SGB X kann nur Erfolg haben, wenn sicher ist, dass durch das
Arbeitsamt beim Erlass des Bescheides (Verwaltungsakt) das Recht unrichtig
angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig
erweist, d.h. bei der Entscheidung des Arbeitsamtes sind bestimmte Tatsachen nicht
berücksichtigt wurden.




"EHEMALS [Fwd: Neuer Termin?!]" bedeutet für Sie, Frau R. Franke, dass Sie
                                 b i t t e  Frau Czura diese
nachfolgende und die nächste E-Mail weiterleiten möchte, denn
             Sie vergißt immer auf Ihre Post, die letzte hat Tage gedauert,
             bis sie mich heute erreichte, darin, dass Post zwischen Datum
             des Poststempels und Datum des Schriftsatzes eine so große
             Differenz hat, dass das Schriftsatzdatum geändert werden müßte,
             um nicht falsches Zeugnis auszustellen, wird sie nur noch von
             der Nürnberger Zentrale übertroffen, die mir vor wenigen Tagen
             Schriftsätze z. B. vom 24.02.2008 übersandten!

Warum?
Weil auch Sie, zusammen, mit Frau P. Lipfert also, was gut zu machen haben
             - es sich als  n i c h t   vorteilhaft für Sie Beide erwiesen
             hat,
             am 29.02.2008 einen Termin   o h n e  Vorbereitung  mit mir
             einzugehen - Sie sich hinter die Tatsache versteck(t)en,
mein "Material", was nicht verwendungsfähig von Ihnen deklariert worden ist, aber da schon wochenlang in Ihren Besitz war, bei Frau Lipfert sogar seit dem 26.10.2007 (und noch länger, wie zu diesem Termin, der nun bald ein halbes Jahr her ist, erstmals mir ein Vordruck ausgehändigt worden ist, um "was" zu spiegeln:
Immer in Nichtbeachtung und Nichtbearbeitung meiner pausenlosen Anträge auf

!

Herrn Krüger mache ich den Vorwurf, nicht - trotz meiner Bitte - einen Termin so organissiert zu haben, dass Sie Beide mir gegenüber endlich aufzeigen, was mit meinen Weiterbildungswillen ist.

Vorrangig kommen da mein (kirchlich abverlangtes) Testat - zu erzielen in  in Betracht und bisherige  Praxis des Verhinderns!
Aus naheliegendem Grunde stelle ich abermals - allein in diesem Betreff das siebente Mal - den Antrag auf Finanzierung dieser Weiterbildungsmaßnahme, die mir dann eine Chancengleichheit endlich einräumt.
Mit anderen Worten und so dem Sozialgericht heute früh - noch vor dem Erhalt
des Termins zum 25.03.2008, der wieder   d o p p e l t   so nicht möglich ist:
"... um mit gleichen Chancen im Arbeitsmarkt (ausgestattet) zu sein und damit über 1000 Tage verursachte, dass ich diskriminiert
bin und vorerst bleibe - bis zu meinen nächsten Anträge", die darauf zielen geau dies zu verhindern!

Ein  w e i t e r e r  Amtshaftunggrund!
Weiß man dann noch von meiner Ansicht, eine eigene Ausbildungsmöglichkeit
zu präsentieren - bereits erörtert - aber abgetan, gibt es den nächsten
Amtshaftunggrund!

Zur weiteren Diskriminierung, die ich später mit Zitaten ergänze:

Egal, ob nun ausgerechnet auch noch gewerkschaftliche Rechtschutz bei der  so genannten  Zweit-

Verfolgung bzw. -abstellung  "versagte"  oder / und

egal ob bei dem der Widerspruch  (Mehrzahl) versäumt wurde: nachzulegen,   oder / und

egal, wann sich herausgestellt hat, dass das Arbeitsamt von einem falschen

Sachverhalt ausgegangen ist bzw. das Recht falsch angewandt wurde,   oder / und

es gibt nicht ausreichend ein Bewilligungs-, Änderungs-, Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid, was

auch in Mehrzahl  gilt!


So oder so steht  als Begründung für den Antrag gemäß § 44 SGB X, bisher zu oft, aber nicht nur

mündlich vorgetragen und erneut nicht auszuschließen ist, das mehrere Sachverhalte vorliegen,

kann ich mit der Kopie der Leistungsakte - vorerst  - beantragt war aber - seit Jahr und Tag -

die Gesamtakte zu erhalten oder zumindest mit entsprechender Zeit und einem entsprechenden

Personenkreis einzusehen, weil auch dort nicht gleich, d. h. umgehend eine Kopie zur Verfügung

gestellt wird!


Vorsorglich stelle ich hiermit alle nahe liegenen Anträge nochmals!


So gelingt es mir dann - im übrigen dadurch unschwer - nachweisen, was durch das Arbeitsamt

 n i c h t   beachtet bzw. falsch gemacht wurde, was sich auch auf die ARGE bezieht

Wichtiger Hinweis:

Der Antrag gemäß § 44 SGB X kann nur Erfolg haben, wenn Sie sichern, dass ich in Besitz

aller Unterlagen komme, damit "EIN FÜR ALLE MALE"  aufgedeckt  und zweifelsfreier

abgearbeitet wird, was durch das Arbeitsamt beim Erlass des Bescheides (Verwaltungsakt)

unrichtig angewandt     oder / und

von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig  - auch im Nachherein

- Wiedereinsetzung in den alten Stand - war vorgenommen worden und wird vorgenommen

werden -

erweist, d.h. bei der Entscheidung des Arbeitsamtes sind bestimmte Tatsachen nicht

berücksichtigt wurden, was auch auf die ARGE  zutrifft / zutreffen kann! 

Zur Vertiefung - Tabelle 2
     
     
     

Das Recht  ist mir zulange vorenthalten wurden! Allein diese Tatsache ist eine, die ...


…, es ist geplant, unten - also das zuvor Stehende umzuarbeiten, um schon  hier konzentrierter

- POLITISCH - zu Werke zu gehen.

Siehe:

Ross&Reiter)

Folglich - erfolgt auch solche Auseinandersetzung:



------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Betreff: Neuer Termin?!
Von:     "Werner G. Gaede" <gaede@ostmail.de>
Datum:   Mo, 17.03.2008, 06:23
An:      steffen.raetzel@ovgu.de
Cc:      kurz-und-knapp@freenet.de
--------------------------------------------------------------------------


Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik
Vilfredo-Pareto-Gebäude (G22)
Zimmer C207

Sehr geeehrter Herr St. Rätzel, als wir uns auf den Termin, Freitag,
14.03., ab 13 Uhr, einigten, wo ich halbstündlich davor und danach unter
Ihrer Fest-Netz-Telefonnummer anrief, um Gleiches mitzuteilen: war nicht
erkennbar, dass "mein letzter OP-Tisch besonders hart" werden würde - am
letzten Montag!

Wem wundert es da, das ich bis einschließlich gestern arbeitsbereit war.

Ich wäre also selbst da gekommen, wenn ich mich nicht unwohl gefühlt hätte.

Bis zum Schluß dachte ich noch es bessere sich.

Nun scheint es überwunden, sodaß wir Ihre Studie "Der Wert der Arbeit" von
meiner Seite aus
"vollenden" können.

Ich erwarte einen neuen Termin!

Da heute meine IRENA (Intensivierte REHA-Nachsorge) beginnt und mit einer
"Terminflut" zu rechnen ist, wiederhole ich diese E-Mail   m o r g e n,
damit Sie mir dann in den Lücken einen Termin "einfügen"!

In diesem Sinne!

Viele Grüße!
Werner G. Gaede




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