Sehr geehrte Frau Geschäftsführerin S. Rosam, ich komme auf sattsam Bekanntes zurück, wende(te) mich zwischenzeitlich an OS - natürlich vorher auch an den (gleichrangigen) Geschäftsführer, Herrn Müller, wie alsbald an unseren B...
Dabei wird im Mittelpunkt stehen:
Unter den Kundenummern 033A 365185 und wieder zurück 045A 074135 sind derart viel
Sachverhalte doppelt oder / und im Original Bestandteil der Akten, dass sich entsprechend
meines Vorschlages bei Akteneinsicht Doppelungen als solche zu kennzeichnen und gleichzeitig
prüfen zu lassen, was mir zurückgegeben werden kann und vor allen Dingen muss, wie dazu
entfernt gehört.
Da mir immer wieder - auch in "Atmosphären", die dem beachtenswerten Ansatz - siehe eingangs -
bisher abträglich waren, noch nicht geglückt ist, den gespeicherten Daten das Wichtigste
- verbindlich - beizubringen, letztlich war die Rede davon , dass ich nur eine Weiterbildung erfasst
bekam, die aus der Zeit 1994/1995stammt, möchte ich nochmals dazu beitragen, indem ich mich
doppelt
anbiete, einmal:
... dass dem Aufgezeigten und Aufzuzeigenden eindeutig abgeholfen wird
und zum Zweiten:
..., wie soll ich sonst bei Ihnen in "Brot und Lohn" kommen, als ein so genannter Entscheidungsträger!
Hier sind die persönlichen Angaben wie Name und Anschrift des Antragstellers einzutragen. Bei Datum und Ort ist der aktuelle Tag der Antragstellung und der Wohnort des Antragstellers anzugeben. Die Kundenummer sollte in jedem Fall angegeben werden, da dies zu der Form eines solchen Antrages gehört und das Arbeitsamt bei der Suche der gespeicherten Daten geholfen ist. Im Adressfeld ist die Anschrift des zuständigen Arbeitsamtes einzutragen. zu 2.) An dieser Stelle ist das Datum des Bescheides einzutragen, bei dem der Widerspruch versäumt wurde oder sich herausgestellt hat, dass das Arbeitsamt von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist bzw. das Recht falsch angewandt wurde. Dieser Bescheid kann ein Bewilligungs-, Änderungs-, Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid sein. zu 3.) Hier ist die Begründung für den Antrag gemäß § 44 SGB X einzutragen. Sie müssen in der Begründung nachweisen, was durch das Arbeitsamt nicht beachtet bzw. falsch gemacht wurde. Gegebenfalls sollte die Begründung belegt werden. Wichtiger Hinweis: Der Antrag gemäß § 44 SGB X kann nur Erfolg haben, wenn sicher ist, dass durch das Arbeitsamt beim Erlass des Bescheides (Verwaltungsakt) das Recht unrichtig angewandt oder von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig erweist, d.h. bei der Entscheidung des Arbeitsamtes sind bestimmte Tatsachen nicht berücksichtigt wurden.
"EHEMALS [Fwd: Neuer Termin?!]" bedeutet für Sie, Frau R. Franke, dass Sie b i t t e Frau Czura diese nachfolgende und die nächste E-Mail weiterleiten möchte, denn Sie vergißt immer auf Ihre Post, die letzte hat Tage gedauert, bis sie mich heute erreichte, darin, dass Post zwischen Datum des Poststempels und Datum des Schriftsatzes eine so große Differenz hat, dass das Schriftsatzdatum geändert werden müßte, um nicht falsches Zeugnis auszustellen, wird sie nur noch von der Nürnberger Zentrale übertroffen, die mir vor wenigen Tagen Schriftsätze z. B. vom 24.02.2008 übersandten!
Warum? Weil auch Sie, zusammen, mit Frau P. Lipfert also, was gut zu machen haben - es sich als n i c h t vorteilhaft für Sie Beide erwiesen hat, am 29.02.2008 einen Termin o h n e Vorbereitung mit mir einzugehen - Sie sich hinter die Tatsache versteck(t)en, mein "Material", was nicht verwendungsfähig von Ihnen deklariert worden ist, aber da schon wochenlang in Ihren Besitz war, bei Frau Lipfert sogar seit dem 26.10.2007 (und noch länger, wie zu diesem Termin, der nun bald ein halbes Jahr her ist, erstmals mir ein Vordruck ausgehändigt worden ist, um "was" zu spiegeln: Immer in Nichtbeachtung und Nichtbearbeitung meiner pausenlosen Anträge auf
!
Herrn Krüger mache ich den Vorwurf, nicht - trotz meiner Bitte - einen Termin so organissiert zu haben, dass Sie Beide mir gegenüber endlich aufzeigen, was mit meinen Weiterbildungswillen ist.
Vorrangig kommen da mein (kirchlich abverlangtes) Testat - zu erzielen in in Betracht und bisherige Praxis des Verhinderns! Aus naheliegendem Grunde stelle ich abermals - allein in diesem Betreff das siebente Mal - den Antrag auf Finanzierung dieser Weiterbildungsmaßnahme, die mir dann eine Chancengleichheit endlich einräumt. Mit anderen Worten und so dem Sozialgericht heute früh - noch vor dem Erhalt des Termins zum 25.03.2008, der wieder d o p p e l t so nicht möglich ist: "... um mit gleichen Chancen im Arbeitsmarkt (ausgestattet) zu sein und damit über 1000 Tage verursachte, dass ich diskriminiert bin und vorerst bleibe - bis zu meinen nächsten Anträge", die darauf zielen geau dies zu verhindern!
Ein w e i t e r e r Amtshaftunggrund! Weiß man dann noch von meiner Ansicht, eine eigene Ausbildungsmöglichkeit zu präsentieren - bereits erörtert - aber abgetan, gibt es den nächsten Amtshaftunggrund! Zur weiteren Diskriminierung, die ich später mit Zitaten ergänze:
Egal, ob nun ausgerechnet auch noch gewerkschaftliche Rechtschutz bei der so genannten Zweit-
Verfolgung bzw. -abstellung "versagte" oder / und
egal ob bei dem der Widerspruch (Mehrzahl) versäumt wurde: nachzulegen, oder / und
egal, wann sich herausgestellt hat, dass das Arbeitsamt von einem falschen
Sachverhalt ausgegangen ist bzw. das Recht falsch angewandt wurde, oder / und
es gibt nicht ausreichend ein Bewilligungs-, Änderungs-, Aufhebungs- oder Erstattungsbescheid, was
auch in Mehrzahl gilt!
So oder so steht als Begründung für den Antrag gemäß § 44 SGB X, bisher zu oft, aber nicht nur
mündlich vorgetragen und erneut nicht auszuschließen ist, das mehrere Sachverhalte vorliegen,
kann ich mit der Kopie der Leistungsakte - vorerst - beantragt war aber - seit Jahr und Tag -
die Gesamtakte zu erhalten oder zumindest mit entsprechender Zeit und einem entsprechenden
Personenkreis einzusehen, weil auch dort nicht gleich, d. h. umgehend eine Kopie zur Verfügung
gestellt wird!
Vorsorglich stelle ich hiermit alle nahe liegenen Anträge nochmals!
So gelingt es mir dann - im übrigen dadurch unschwer - nachweisen, was durch das Arbeitsamt
n i c h t beachtet bzw. falsch gemacht wurde, was sich auch auf die ARGE bezieht
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag gemäß § 44 SGB X kann nur Erfolg haben, wenn Sie sichern, dass ich in Besitz
aller Unterlagen komme, damit "EIN FÜR ALLE MALE" aufgedeckt und zweifelsfreier
abgearbeitet wird, was durch das Arbeitsamt beim Erlass des Bescheides (Verwaltungsakt)
unrichtig angewandt oder / und
von einem Sachverhalt ausgegangen worden ist, der sich als unrichtig - auch im Nachherein
- Wiedereinsetzung in den alten Stand - war vorgenommen worden und wird vorgenommen
werden -
erweist, d.h. bei der Entscheidung des Arbeitsamtes sind bestimmte Tatsachen nicht
berücksichtigt wurden, was auch auf die ARGE zutrifft / zutreffen kann!
Zur Vertiefung - Tabelle 2
Das Recht ist mir zulange vorenthalten wurden! Allein diese Tatsache ist eine, die ...
Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik Vilfredo-Pareto-Gebäude (G22) Zimmer C207
Sehr geeehrter Herr St. Rätzel, als wir uns auf den Termin, Freitag, 14.03., ab 13 Uhr, einigten, wo ich halbstündlich davor und danach unter Ihrer Fest-Netz-Telefonnummer anrief, um Gleiches mitzuteilen: war nicht erkennbar, dass "mein letzter OP-Tisch besonders hart" werden würde - am letzten Montag!
Wem wundert es da, das ich bis einschließlich gestern arbeitsbereit war.
Ich wäre also selbst da gekommen, wenn ich mich nicht unwohl gefühlt hätte.
Bis zum Schluß dachte ich noch es bessere sich.
Nun scheint es überwunden, sodaß wir Ihre Studie "Der Wert der Arbeit" von meiner Seite aus "vollenden" können.
Ich erwarte einen neuen Termin!
Da heute meine IRENA (Intensivierte REHA-Nachsorge) beginnt und mit einer "Terminflut" zu rechnen ist, wiederhole ich diese E-Mail m o r g e n, damit Sie mir dann in den Lücken einen Termin "einfügen"!
In diesem Sinne!
Viele Grüße! Werner G. Gaede
Hier entsteht die Seite "Vorstufe Amtshaftung".
Das ADU - Zeichen soll Aufmerksamkeit erweckenund Sinne schärfen!
(VIELISTAUCH IM "TRANSPARENTEN" - in den Freiflächenverborgen- UNTERSETZT ODER ZUMINDEST VERLINKT ... einfach mit